Ein Transitvisum wird für eine Durchreise durch das Territorium der Russischen Föderation ausgestellt.

Kein Transitvisum gebraucht:

  1. Bei einem umsteigefreien Transfer durch Russlands Territorium.
  2. Bei einem Umstieg in einem russischen Flughafen mit der Transitzone und wenn der Flug nach dem Bestimmungsland binnen 24 Stunden nach der Einreise nach Russland erfolgt.

Falls das Verlassen der Transitzone notwendig ist, muss man ein Transitvisum erhalten.

Einreisezahl und Gültigkeitsdauer

Einmaliges::

  • bei einem Flugtransfer – max. Gültigkeitsdauer 3 Tage;
  • bei einem Landverkehrstransfer – max. Gültigkeitsdauer 10 Tage.

Zweimaliges – max. Gültigkeitsdauer bis 1 Monat mit der Aufenthaltsdauer in Russland von max. 10 Tage.

Zweimaliges Transitvisum wird ausgestellt, falls ein ausländischer Staatsangehörige durch Russland durchreisen sowie zurückkehren innerhalb von 1 Monat soll.

Benötigte Unterlagen

  1. Erklärung

  2. Tickets

    Fahr- oder Flugtickets für die Ein- und Ausreise nach (aus) Russland

  3. Drittlands Visum oder Pass

  4. Reisepass

    Im Pass muss mindestens zwei leeren Seiten geben und er muss mindestens sechs Monate nach dem Ablauf des Visums gültig bleiben.

  5. Visumantrag

    Ein Visumantrag muss durch den Online-Sevice ausgefüllt werden und dem Visumzentrum adressiert sein (bei der Beantragung eines Visums im Generalkonsulat – dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in München). Das ausgedruckte und von dem Antragsteller untergeschriebene Exemplar muss beim Einreichen der Visumunterlagen vorgelegt werden.

  6. Passbild

    Format 3.5 × 4.5 cm, auf einem hellen Hintergrund, ohne Sonnenbrille.

  7. Krankenreiseversicherungsnachweis

    Die Krankenversicherung muss mindestens innerhalb der Zeitraum des ersten Besuchs eines ausländischen Bürgers in Russland gültig sein.

Das Generalkonsulat verfügt über das Recht, weitere Unterlagen anzufordern, die Bearbeitungsfrist zu verlängern und den Antragsteller zum Ermittlungsgespräch einzuladen.

Die nicht deutsche Staatsangehörige (außer Bürgern der Schengen Staaten) müssen eine Erlaubnis für die dauernde Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage zusätzlich vorlegen.

Die Staatsangehörige folgender Länder müssen einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland zusätzlich vorlegen: Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, der Irak, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, Tschad, Sri Lanka, Äthiopien.