Touristenvisum
Оформление виз
Ein Touristenvisum wird für eine touristische Reise nach Russland ausgestellt.
Einreisezahl und Gültigkeitsdauer
Einmaliges/zweimaliges – max. Gültigkeitsdauer 90 Tage.
Mehrmaliges – max. Gültigkeitsdauer 6 Monate.
Die Aufenthaltsdauer mit einem mehrmaligen Visum beträgt höchstens
90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen.
Benötigte Unterlagen
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Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters (touristishes Voucher):
Eine solche Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Die Nummer der Reisebestätigung.
- Die Art des beantragten Visums (einmaliges, zweimaliges oder mehrmaliges).
- Ein- und Ausreisedaten für Russland.
- Name und Vorname des ausländischen Bürgers, an wen die Bestätigung gerichtet ist.
- Die Staatsangehörigkeit des ausländischen Bürgers, an wen die Bestätigung gerichtet ist.
- Das Geburtsdatum und Geschlecht des ausländischen Bürgers.
- Die Passnummer des ausländischen Bürgers.
- Das Reiseziel und Aufenthaltsort.
- Die Adresse des Reiseveranstalters und seine Ref. Nr. gemäss der Liste der touristischen Organisationen, die Reisen nach Russland veranstalten.
- Die Unterschrift eines bevollmächtigten Mitarbeiters des Reiseveranstalters; der Stempel des Reiseveranstalters.
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Reisepass
Im Pass muss mindestens zwei leeren Seiten geben und er muss mindestens sechs Monate nach dem Ablauf des Visums gültig bleiben.
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Visumantrag
Ein Visumantrag muss durch den Online-Sevice ausgefüllt werden und dem Visumzentrum adressiert sein (bei der Beantragung eines Visums im Generalkonsulat – dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in München). Das ausgedruckte und von dem Antragsteller untergeschriebene Exemplar muss beim Einreichen der Visumunterlagen vorgelegt werden.
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Passbild
Format 3.5 × 4.5 cm, auf einem hellen Hintergrund, ohne Sonnenbrille.
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Krankenreiseversicherungsnachweis
Die Krankenversicherung muss mindestens innerhalb der Zeitraum des ersten Besuchs eines ausländischen Bürgers in Russland gültig sein.
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Garantie der Rückkehrwilligkeit
Der Verdienstnachweis, die Eintragung eines freien Unternehmers, der Studentenausweis usw.
Das Generalkonsulat verfügt über das Recht, weitere Unterlagen anzufordern, die Bearbeitungsfrist zu verlängern und den Antragsteller zum Ermittlungsgespräch einzuladen.
Die nicht deutsche Staatsangehörige (außer Bürgern der Schengen Staaten) müssen eine Erlaubnis für die dauernde Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage zusätzlich vorlegen.
Die Staatsangehörige folgender Länder müssen einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland zusätzlich vorlegen: Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, der Irak, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, Tschad, Sri Lanka, Äthiopien.