Ein Studiensvisum wird wegen der Ausbildung in einer russischen Bildungseinrichtung ausgestellt.

Einreisezahl und Gültigkeitsdauer

Einmaliges/zweimaliges – max. Gültigkeitsdauer 90 Tage.

Mehrmaliges – max. Gültigkeitsdauer 1 Jahr (für die deutschen Staatsangehörigen).

Die nachfolgende Visumverlängerung erfolgt durch ein territoriales Büro des Innenministeriums der Russischen Föderation in der Region, wo ein Ausländer sich aufhaltet.

Benötigte Unterlagen

  1. Begründung des Reisezwecks (ein der folgenden Dokumente):

    • die von dem Innenministerium der Russischen Föderation erteilte Einladung;
    • die Entscheidung des Außenministeriums der Russischen Föderation bezüglich der Ausstellung eines Visums;
    • das schriftliche Ersuchen einer russischen Bildungseinrichtung (für die Ausstellung eines mehrfachen Visums muss das Original des Ersuchens vorgelegt werden) oder ein Studentenausweises.
  1. Reisepass

    Im Pass muss mindestens zwei leeren Seiten geben und er muss mindestens 18 Monate nach dem Visumsgültigkeitsbeginn gültig bleiben.

  2. Visumantrag

    Ein Visumantrag muss durch den Online-Sevice ausgefüllt werden und dem Visumzentrum adressiert sein (bei der Beantragung eines Visums im Generalkonsulat – dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in München). Das ausgedruckte und von dem Antragsteller untergeschriebene Exemplar muss beim Einreichen der Visumunterlagen vorgelegt werden.

  3. Passbild

    Format 3.5 × 4.5 cm, auf einem hellen Hintergrund, ohne Sonnenbrille.

  4. Krankenreiseversicherungsnachweis

    Die Krankenversicherung muss mindestens innerhalb der Zeitraum des ersten Besuchs eines ausländischen Bürgers in Russland gültig sein.

  5. Negativer HIV-Test

    Erforderlich bei der Beantragung eines mehrmaligen Visum (Aufenthaltsdauer mehr als 90 Tage.

Das Generalkonsulat verfügt über das Recht, weitere Unterlagen anzufordern, die Bearbeitungsfrist zu verlängern und den Antragsteller zum Ermittlungsgespräch einzuladen.

Die nicht deutsche Staatsangehörige (außer Bürgern der Schengen Staaten) müssen eine Erlaubnis für die dauernde Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage zusätzlich vorlegen.

Die Staatsangehörige folgender Länder müssen einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland zusätzlich vorlegen: Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, der Irak, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, Tschad, Sri Lanka, Äthiopien.