Staatsangehörigkeit
Russische Staatsangehörige weisen sich im Ausland durch einen gültigen Auslandspass aus. Bei Bedarf (Passverlust bzw. zweifelhafte Unterlagen) wird bei den zuständigen russischen Behörden über die Staatsangehörigkeit sowie den Wohnort der Betroffenen persönlich angefragt.
Die Anfrage zur Feststellung der Staatsangehörigkeit ist kostenpflichtig.
Die Gebühr beträgt 68 Euro.
Für die Anfrage werden folgende Angaben benötigt:
- Antrag auf die Feststellung der Staatsangehörigkeit.
Antrag auf die Feststellung der Staatsangehörigkeit (ausgefüllt mit Blockschrift in russischer Sprache).
- Fragebogen .
- Kopie des russischen Reisepasses bzw. Verlust- oder Diebstalanzeige.
- Original und Kopie des Personalausweises (für deutsche Staatsbürger) oder Niederlassungserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis.
- Russischer, bzw. sowjetischer Inlandspass (falls vorhanden).
- Geburtsurkunde
Das von einer ausländischen Behörde ausgestellte Dokument ist durch den Stempel «Apostille» zu bestätigen, ins Russische zu übersetzen und von dem Notar im Generalkonsulat zu beglaubigen.
- Angaben zur Namensänderung (Heiratsurkunde, Bescheinigung über die Namensänderung).
Das von einer ausländischen Behörde ausgestellte Dokument ist durch den Stempel «Apostille» zu bestätigen, ins Russische zu übersetzen und von dem Notar im Generalkonsulat zu beglaubigen.
Um die Übersetzung eines Dokumenten beglaubigen zu lassen, müssen Sie einen entprechenden Termin bei dem Notar im Generalkonsulat vereinbaren.
- Passbild
Format 3.5 × 4.5 cm, auf einem hellen Hintergrund, ohne Sonnenbrille.
- Briefumschlag mit Anschrift des Antragstellers.
Die Richtigkeit der Dokumentenübersetzungen aus dem Deutschen ins Russische wird durch den Amtsträger der Notarabteilung nach vorheriger Terminvereinbarung oder durch einen Notar in der Russischen Föderation beurkundet.
Sobald eine Antwort des Innenministeriums der Russischen Föderation vorliegt, wird der Antragsteller über das Ergebnis schriftlich informiert. Danach sind auch weitere konsularische Leistungen möglich u.a. auch die Ausstellung einer Negativbescheinigung, dass der Antragsteller keine russische Staatsangehörigkeit besitzt.
Die Anfrage zur Negativbescheinigung ist kostenpflichtig.
Die Gebühr beträgt 122,50 Euro.