Ein Privatvisum wird für einen Gastbesuch, wegen der schweren Krankheit oder des Todes eines nahen Verwandten ausgestellt (Sonderfälle).

Einreisezahl und Gültigkeitsdauer

Einmaliges/zweimaliges – max. Gültigkeitsdauer 90 Tage.

Mehrmaliges – max. Gültigkeitsdauer 1 Jahr. (für nahe Verwandten der russischen Staatsangehörige).

Benötigte Unterlagen

  1. Begründung des Reisezwecks (ein der folgenden Dokumente):

    • die von dem Innenministerium der Russischen Föderation erteilte Einladung;
    • die notariell beglaubigte Einladung eines in Russland aufhaltenden EU-Bürgers.

Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts der einladenden Person muss durch eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung bestätigt sein.

  1. Reisepass

    Im Pass muss mindestens zwei leeren Seiten geben und er muss mindestens sechs Monate nach dem Ablauf des Visums gültig bleiben.

  2. Visumantrag

    Ein Visumantrag muss durch den Online-Sevice ausgefüllt werden und dem Visumzentrum adressiert sein (bei der Beantragung eines Visums im Generalkonsulat – dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in München). Das ausgedruckte und von dem Antragsteller untergeschriebene Exemplar muss beim Einreichen der Visumunterlagen vorgelegt werden.

  3. Passbild

    Format 3.5 × 4.5 cm, auf einem hellen Hintergrund, ohne Sonnenbrille.

  4. Krankenreiseversicherungsnachweis

    Die Krankenversicherung muss mindestens innerhalb der Zeitraum des ersten Besuchs eines ausländischen Bürgers in Russland gültig sein.

  5. Garantie der Rückkehrwilligkeit

    Der Verdienstnachweis, die Eintragung eines freien Unternehmers, der Studentenausweis usw.

Das Generalkonsulat verfügt über das Recht, weitere Unterlagen anzufordern, die Bearbeitungsfrist zu verlängern und den Antragsteller zum Ermittlungsgespräch einzuladen.

Die nicht deutsche Staatsangehörige (außer Bürgern der Schengen Staaten) müssen eine Erlaubnis für die dauernde Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage zusätzlich vorlegen.

Die Staatsangehörige folgender Länder müssen einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland zusätzlich vorlegen: Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, der Irak, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, Tschad, Sri Lanka, Äthiopien.