Geschäftsvisum
Оформление виз
Ein Geschäftsvisum wird für Geschäftsreisen nach Russland (Teilnahme in Gespräche, Konferenzen, Treffen mit Geschäftspartnern usw.) ausgestellt.
Einreisezahl und Gültigkeitsdauer
Einmaliges/zweimaliges – max. Gültigkeitsdauer 90 Tage.
Mehrmaliges – max. Gültigkeitsdauer 5 Jahre.
Die Aufenthaltsdauer mit einem mehrmaligen Visum beträgt höchstens
90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen.
Benötigte Unterlagen
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Begründung des Reisezwecks (ein der folgenden Dokumente):
- die von dem Innenministerium der Russischen Föderation erteilte Einladung;
- die Entscheidung des Außenministeriums der Russischen Föderation bezüglich der Ausstellung eines Visums;
- das schriftliche Ersuchen einer russischen Firma (für die Ausstellung eines mehrfachen Visums muss das Ersuchen im Original vorgelegt werden).
Das Ersuchen einer russischen Firma
Das Ersuchen muss auf einem offiziellen Formular der einladenden Organisation erledigt werden und folgende Information beinhalten:
Für die eingeladene Person: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit; Reisepassnummer; Visumsgültigkeitsdauer und Zweck der Einreise; Zahl der Einreisen; Reiserouten.
Für die einladende Firma: vollständige Benennung der Organisation und Postanschrift; Steueridentifikationsnummer, staatliche Hauptregisternummer; Name des Leiters der Organisation, der die Einladung unterzeichnet hat; Stempel der Organisation.
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Reisepass
Im Pass muss mindestens zwei leeren Seiten geben und er muss mindestens sechs Monate nach dem Ablauf des Visums gültig bleiben.
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Visumantrag
Ein Visumantrag muss durch den Online-Sevice ausgefüllt werden und dem Visumzentrum adressiert sein (bei der Beantragung eines Visums im Generalkonsulat – dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in München). Das ausgedruckte und von dem Antragsteller untergeschriebene Exemplar muss beim Einreichen der Visumunterlagen vorgelegt werden.
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Passbild
Format 3.5 × 4.5 cm, auf einem hellen Hintergrund, ohne Sonnenbrille.
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Krankenreiseversicherungsnachweis
Die Krankenversicherung muss mindestens innerhalb der Zeitraum des ersten Besuchs eines ausländischen Bürgers in Russland gültig sein.
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Garantie der Rückkehrwilligkeit
Der Verdienstnachweis, die Eintragung eines freien Unternehmers, der Studentenausweis usw.
Das Generalkonsulat verfügt über das Recht, weitere Unterlagen anzufordern, die Bearbeitungsfrist zu verlängern und den Antragsteller zum Ermittlungsgespräch einzuladen.
Die nicht deutsche Staatsangehörige (außer Bürgern der Schengen Staaten) müssen eine Erlaubnis für die dauernde Aufenthalt in Deutschland für mehr als 90 Tage zusätzlich vorlegen.
Die Staatsangehörige folgender Länder müssen einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland zusätzlich vorlegen: Algerien, Angola, Afghanistan, Bangladesch, Vietnam, Georgien, Indien, der Irak, China, Nordkorea, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Syrien, Somalia, Tschad, Sri Lanka, Äthiopien.