Die Besucher mit Symptomen einer Respirationskrankheit (Husten, Schnupfen, Fieber) dürfen ins Generalkonsulat nicht eintreten.

Falls Sie das Generalkonsulat nicht besuchen können, stornieren Sie bitte Ihren Termin.

Wegen der aktuellen sanitär-epidemiologischen Lage in Bayern gelten folgende Sonderregeln beim Besuch des Generalkonsulats:

  1. Vorsprache ist nur mit Termin möglich

    Ausnahme: Pensionsfragen und Ausstellung der Visen in Sordenfällen.

  2. Negatives Ergebnis eines Coronatests wird gebraucht

    Der Zutritt zum Generalkonsulat ist nur mit dem negativen Antigen-Schnelltestergebnis (Kostenloser Bürgertest; nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) erlaubt.

    Diese Regel gilt für alle Besucher, einschließlich der vollständig geimpften und genesenen Personen sowie Kinder ab 12 Jahre.

Testmöglichkeit im Generalkonsulat ist nicht vorgesehen.

  1. Maskenpflicht

    Besucher müssen FFP2-Masken immer und überall auf dem Territorium des Generalkonsulats tragen.

Das Generalkonsulat vergibt keine Nase- und Mundschutzmaske.

  1. Begleitpersonen haben keinen Zutritt zum Generalkonsulat

    Eine Ausnahme darf für die Begleiter der behinderten Personen sowie für die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Bürger gemacht werden. Wir bitten Sie, keine Kinder mitzubringen, wenn ihre Anwesenheit nicht notwendig ist.

  2. Abstand halten

    Der Abstand zu anderen Besuchern muss mindestens 1.5 Meter betragen. Deswegen dürfen nur wenige Menschen gleichzeitig im Generalkonsulat bleiben.

  3. Hände beim Eintritt desinfizieren

Teststellen in der Nähe:

test smart Corona Testzenrum

Trogerstraße 27, 81675 München.
Webseite: test-dich-frei.de

MyCoronaCheck Schnelltestzentrum

Prinzregentenstraße 90, 81677 München.
Webseite: mycoronacheck.de

TestNow Corona Schnelltestzentrum

Innere Wiener Str. 19, 81667 München.
Webseite: schnelltest-zentrum.de