Covid-19
Die Besucher mit Symptomen einer Respirationskrankheit (Husten, Schnupfen, Fieber) dürfen ins Generalkonsulat nicht eintreten.
Falls Sie das Generalkonsulat nicht besuchen können, stornieren Sie bitte Ihren Termin.
Wegen der aktuellen sanitär-epidemiologischen Lage in Bayern gelten folgende Sonderregeln beim Besuch des Generalkonsulats:
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Vorsprache ist nur mit Termin möglich
Ausnahme: Pensionsfragen und Ausstellung der Visen in Sordenfällen.
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Negatives Ergebnis eines Coronatests wird gebraucht
Der Zutritt zum Generalkonsulat ist nur mit dem negativen Antigen-Schnelltestergebnis (Kostenloser Bürgertest; nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) erlaubt.
Diese Regel gilt für alle Besucher, einschließlich der vollständig geimpften und genesenen Personen sowie Kinder ab 12 Jahre.
Testmöglichkeit im Generalkonsulat ist nicht vorgesehen.
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Maskenpflicht
Besucher müssen FFP2-Masken immer und überall auf dem Territorium des Generalkonsulats tragen.
Das Generalkonsulat vergibt keine Nase- und Mundschutzmaske.
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Begleitpersonen haben keinen Zutritt zum Generalkonsulat
Eine Ausnahme darf für die Begleiter der behinderten Personen sowie für die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Bürger gemacht werden. Wir bitten Sie, keine Kinder mitzubringen, wenn ihre Anwesenheit nicht notwendig ist.
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Abstand halten
Der Abstand zu anderen Besuchern muss mindestens 1.5 Meter betragen. Deswegen dürfen nur wenige Menschen gleichzeitig im Generalkonsulat bleiben.
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Hände beim Eintritt desinfizieren
Teststellen in der Nähe:
test smart Corona Testzenrum
Trogerstraße 27, 81675 München.
Webseite: test-dich-frei.de
MyCoronaCheck Schnelltestzentrum
Prinzregentenstraße 90, 81677 München.
Webseite: mycoronacheck.de
TestNow Corona Schnelltestzentrum
Innere Wiener Str. 19, 81667 München.
Webseite: schnelltest-zentrum.de